Quelle : NEUES DEUTSCHLAND 15.01.2010
Doppelte Buchführung wäre richtig gewesen
Die LINKE muss wegen »fehlerhafter Rechenschaftslegung« knapp 300 000 Euro Strafe zahlen
Die LINKE hatte gegen eine Entscheidung der Bundestagsverwaltung vom 16. Juli 2009 geklagt, eine Sanktionszahlung von 292 045,82 Euro zu leisten. Diese Klage wurde von der für Parteienfinanzierung zuständigen 2. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts abgewiesen.
Hintergrund ist der Rechenschaftsbericht der WASG zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2006. Die Linkspartei war entsprechend einer Kooperationsvereinbarung mit der WASG nicht zu den Wahlen angetreten und leistete sogenannte geldwerte Ausgaben in Höhe von 146 022,91 Euro, das heißt, sie übernahm bestimmte Kosten für Wahlveranstaltungen oder Wahlwerbung. Auf der WASG-Landesliste wurden auch Kandidaten der Linkspartei platziert.
Zu diesem Zeitpunkt war eine Fusion der beiden Parteien fest angepeilt, die noch getrennten Rechenschaftsberichte für das Jahr 2006 wurden 2007 nach erfolgter Fusion erstellt. Somit war die LINKE Rechtsnachfolgerin für beide Parteien. Die Ausgaben für den Wahlkampf waren ordnungsgemäß bei der Linkspartei aufgelistet, nicht aber bei der WASG als Spende verbucht, weil es nicht als Spenden angesehen wurden. Der Präsident des Bundestages sah in den Aufwendungen aber eine Spende und verfügte eine Strafzahlung in der doppelten Höhe des umstrittenen Betrages. Das Gericht bestätigte diese Auffassung. Es klärte zunächst den Begriff der Spende.
Als Parteispenden zählen alle Mittel, die außerhalb der Partei- und Mandatsträgerbeiträge bei einer Partei eingehen. Somit hätte die WASG als damals selbstständige Partei dies als Spende auf der Einnahmenseite deklarieren müssen. Die Abfassung der noch getrennten Rechenschaftsberichte lag nach erfolgter Fusion in den Händen des Bundesschatzmeisters Karl Holluba. Der konsultierte sich, wie in solchen Fällen üblich, mit Wirtschaftsprüfern, die nichts an dem Verfahren zu beanstanden hatten.
Weder das Gericht noch die Bundestagsverwaltung sahen in der Gerichtsverhandlung ein schuldhaftes Verhalten der LINKEN. Die Aufwendungen hätten eben nicht nur bei der Ausgabenseite der Linkspartei, sondern auch bei der Einnahmenseite der WASG aufgeführt werden müssen.
»Es war der Versuch, alles richtig zu machen«, erklärte der Bundesschatzmeister. Denn die Art und Weise des Zusammengehens beider Parteien war für die Bundesrepublik absolutes Neuland.














