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31,7 Milliarden Euro bei Erwerbslosen, 0 Euro bei Banken, Vermögenden und Spitzenverdienern


Bildmontage: HF

25.06.10
SozialesSoziales, Politik, Debatte, TopNews

VON: WERNER SCHULTEN

Eine Analyse des „Sparpakets“ von Werner Schulten

Nach den vorliegenden Plänen sollen 81,6 Milliarden Euro bis 2014 im Haushalt eingespart bzw. ihm zusätzlich zugeführt werden. Im Eingangstext heißt es u.a. „Bei allen Maßnahmen werden wir darauf achten, dass sie ausgewogen sind und einen sich selbst tragenden Aufschwung unterstützen.“

Die Regierungsparteien begründen ihre Aussage der Ausgewogenheit damit, dass im Sozialbereich „nur“ 37 % der Gesamteinsparungen anfallen, obwohl der Sozialetat die Hälfte des Gesamthaus-haltes ausmacht.

Bereits dieser Ansatz ist falsch. Diese Behauptung wird bei solchen Gelegenheiten immer wieder wissentlich falsch aufgestellt. Zieht man die rund 80 Milliarden Rentenzuschüsse ab, so bleiben rund 20 % des Gesamtetats. Die Rentenzuschüsse können gar nicht gekürzt werden, da sie Versicherungsleistungen betreffen und haben in diesem Zusammenhang nichts im Sozialetat zu suchen.

Selbst wenn man übersehen will, dass Sozialleistungen nur nach dem unbedingt Notwendigen gewährt werden, also gar nicht gekürzt werden dürften, so wird dieser Etat rund doppelt so hoch belastet wie sein Anteil am Gesamthaushalt ist.

Untersucht man die einzelnen Vorschläge genauer, so stellt man fest, dass der Sozialbereich mehr als die Hälfte der geplanten Maßnahmen trägt. Das sagt zwar noch nichts aus über wirkliche Einsparungen, aber über die Belastungen von Erwerbslosen und prekär Beschäftigten.

Das Sparpaket ist nicht nur unsozial, es ist auch ökonomisch gesehen absolut dilettantisch. Luftbuchungen, Nullsummenspiele und vage Absichtserklärungen wechseln sich ab mit Maßnahmen, die zwar die Bürger, vor allem die Ärmeren treffen, aber deren Einsparungen geringer sind als die durch sie verursachten Schäden. So bleibt die Frage, ob außer einer weiteren massiven Verabschiedung aus dem Sozialstaat auch nur ein Cent von den 81,6 Milliarden wirklich bleibt.

Wie zusammengeschustert das ganze Paket ist, zeigt auch eine Position im Jahr 2014. Der Bedarf zur Einhaltung der Schuldenbremse wurde trotz der Planung mit etlichen Milliarden aus dem Kaffeesatz für 2014 nicht erreicht, so dass in diesem Jahr kurzerhand eine Position „Globale Minderausgabe“ in Höhe von 5,6 Milliarden angesetzt wird.

Realistischer als der Entwurf wäre gewesen, diese Position mehrfach zu verwenden. Nach dem Motto „Die Zeit wird’s schon richten“

Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:

Abschaffung von Mitnahmeeffekten bei Energiesteuervergünstigungen

Im Prinzip sinnvoll, aber es ist völlig unklar, wie dies geschehen soll. Wenn allerdings der Strom aus Erneuerbaren Energien künftig besteuert werden soll, ist das kontraproduktiv. Dies ist bei der Ausrichtung der Regierung (siehe Kürzung der Förderung bei Solarenergie) allerdings zu befürchten.

Ökologische Luftverkehrsabgabe

Eine längst fällige sinnvolle Abgabe. Wird von der LINKEN seit langem gefordert.

Steuerlicher Ausgleich der Kernenergiewirtschaft

Bis 2014 würden von den derzeit laufenden 17 KKWs 7 ihren Betrieb einstellen. Da für jedes Jahr die gleiche Summe angesetzt ist, heißt dies, die Brennelementesteuer wird nur fällig bei gleichzeitiger Zusage der Laufzeitverlängerung. Hierzu ist jedoch eine Gesetzesänderung mit Zustimmung des  Bundesrates notwendig. Das ist nicht zu erwarten.

Nebenbei: Die Gewinne der KKWs bei einer Laufzeitverlängerung wären um ein Vielfaches größer als die geplante Steuer.

Bahndividende

Der Bahn 2 Milliarden für notwendige Investitionen ins Schienennetz zu entziehen, bedeutet letztlich, dass die gleiche Summe als Bundeszuschuss wieder zurückfließen muss, will der Staat seinen Verpflichtungen nachkommen. Also ein reines Nullsummenspiel. Alternativ ein Rückbau der Öffentlichen Verkehrsstruktur oder Preiserhöhungen in dieser Größenordnung.

Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzkrise

Die sog. Bankenabgabe ist in Wirklichkeit eine Bankenversicherung, die für den Fall weiterer Ausfälle von Banken eingreifen soll. Nicht ein Cent hiervon fließt in den Haushalt, sondern bleibt in einem Fonds, der nur für gefährdete Banken genutzt werden darf, um bei künftigen durch Spekulationen verursachten Krisen wenigsten teilweise an der Beseitigung der Folgen zu beteiligen.

Das ist so, als würde man die Prämienzahlungen der KFZ - Inhaber für die Haftpflichtversicherung als Beitrag dieser zur Krisenbeseitigung bezeichnen.

Von der Finanztransaktionssteuer, die die Regierung vollmundig angekündigt hat, hat sie sich auf nationaler Ebene längst wieder verabschiedet. Eine europa- oder gar weltweite Einführung ist sehr fraglich. Aber ohnehin handelt es sich bei dieser Maßnahme nur um die „Bankenabgabe“.

Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren

Kostet mehr als es bringt. Bedeutet, dass viele kleine Unternehmen, besonders Handwerker auf ihren Forderungen sitzen bleiben und dies nicht verkraften können. Somit weitere Insolvenzen, Arbeitsplatzverluste und Einnahmenverluste bei Steuern und Sozialabgaben. Dieses Privileg wurde mit Einführung des Insolvenzrechtes genau aus diesem Grunde aufgegeben.

Selbst der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt bezeichnet die Wiedereinführung als schweren Fehler. Der Verband der Insolvenzverwalter reagierte entsetzt. „Es ist wirklich unglaublich, dass sich der Staat jetzt mit Hilfe von Insolvenzmasse sanieren möchte. Er bedient sich bei denen, die ohnehin schon am Boden liegen“, erklärte Vorstands-mitglied Angelika Amend. Und weiter: „Die als Folge dieser Änderung des Insolvenzrechtes resultierenden Arbeitsplatzverluste, Steuerausfälle und Mehrbelastungen für die Sozialversiche-rungen überwiegen die erhofften Mehreinnahmen bei weitem“.

Nach Einschätzung mehrerer Politiker benötigt die Änderung die Zustimmung des Bundesrates. Mit dieser ist nicht zu rechnen.

Ersatz Pflicht- durch Ermessensleistungen (SGB II + SGB III)

Pflichtleistungen im SGB III (Arbeitslosengeld I – Versicherungsleistungen)

Die Pflichtleistungen sind in § 3 Abs. 5 SGB III beschrieben: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sechs Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss, Eingliederungsgutschein für ältere Arbeitnehmer nach § 223 Abs. 1 Satz 2, Berufsausbildungsbeihilfe während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 61a, Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses, besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen.

Eingliederungsmaßnahmen § 16 SGB II

• Leistungen des SGB III werden nach § 16 I SGB II grundsätzlich als Ermessensleistungen erbracht

Ausnahme:

Pflichtleistungen des SGB III an Behinderte bleiben auch nach SGB II Pflichtleistungen

Allgemeine Leistungen zur Förderung der Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben sind im SGB III und damit auch im SGB II Ermessensleistungen

Besondere Leistungen (z.B. Berufsausbildung im BBW, § 35 SGB IX) bleiben im SGB II Pflichtleistungen soweit ihre Voraussetzungen vorliegen (Erstausbildung und Berufsvorbereitung körperlich, psychisch beeinträchtigter und benachteiligter junger Menschen)

Die Bundesagentur hat im vergangenen Jahr 2009 bei Ausgaben von insgesamt rund 48 Milliarden Euro 2, 517 Milliarden Euro für die Teilhabe behinderter Menschen ausgegeben. Der größte Anteil entfiel dabei mit 2, 332 Milliarden Euro auf Pflichtleistungen der beruflichen Rehabilitation.

Allein in den Monaten Januar und Februar 2010 nahmen rund 119. 000 Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in Anspruch. Setzt man diese Zahl in Relation zur Arbeitslosenzahl schwerbehinderter Menschen, die im Mai bei 167. 379 lag, sieht man, welch große Relevanz die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation für den Personenkreis hat.

Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass 16 Milliarden € alleine dadurch eingespart werden, dass Pflicht- in Ermessensentscheidungen umgewandelt werden. Einsparungen durch Ermessen können nur dadurch bereits vorher geplant werden, wenn die Budgetierung entsprechende Grenzen aufzeigt. Mit wirklichem Ermessen hat dies allerdings überhaupt nichts zu tun.

Die richtige Bezeichnung wäre also: Kürzungen oder Abschaffung von Leistungen zur Berufsausbildung  und Berufsvorbereitung körperlich, psychisch beeinträchtigter und benach-teiligter junger Menschen im SGB II und Kürzungen oder Abschaffung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im SGB III.

Die Folge ist natürlich eine schlechtere berufliche Ein- oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, mit der Folge, dass mehr Menschen in ALG I oder II verbleiben. Letztlich dürfte diese Maßnahme mehr kosten, als sie an Einsparungen bringt. Auch nach bisherigen Einschätzungen aller Regierungen, sonst hätte man niemals Arbeitsmarktförderung betrieben. Folglich muss sich die schwarz/gelbe Regierung vom Prinzip des „Förderns“ verabschiedet haben und glauben, dass nur „fordern“ im Kampf gegen die Erwerbslosigkeit erfolgreich sei.

Abschaffung befr. Zuschlag ALG II

Eine schnell einführbare reale Maßnahme, Erwerbslose noch schneller in den vollen „Genuss“ von Hartz IV zu bringen.

Abschaffung Zuschuss an Rentenversicherung bei ALG II

Ein typischer Fall von Augenwischerei, die aber den Betroffenen weh tut. Mit der Begründung, das bisschen Rentenbeitrag, was wir zahlen, bringt die Hartz IV – Betroffenen doch sowieso nicht aus der Grundsicherung (Merkel). Zynischer geht es kaum noch. Mit dem gleichen Argument könnte man den Regelsatz komplett abschaffen und Lebensmittelgutscheine ausgeben. „Zur Teilhabe am sozio-kulturellen Leben reicht der Regelsatz eh nicht. Da können wir ihn auch einsparen.“

Für den Haushalt ist dies ein reines Nullsummenspiel. Der Zuschuss für die Rentenkasse wird mittelfristig um diesen Betrag erhöht werden müssen, da er zur Auszahlung der laufenden Renten fehlt. Zusätzlich werden hier die Kommunen später belastet, die für die Grundsicherung im Alter zuständig sind.

Wegfall Erstattungen einigungsbedingte Leistungen

Das sind Beträge zum Ausgleich unterschiedlicher Berechnungsformeln und Versicherungsformen in der ehemaligen DDR im SGB VI (Rente). Welche Erstattungen gestrichen werden sollten, ist völlig unklar. Möglicherweise handelt es sich um die in der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung unter §1 (2) genannten Leistungen:

„Zu den Aufwendungen gehören auch Leistungen zur Teilhabe sowie Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung, die auf die in Absatz 1 genannten Leistungen entfallen oder sich aus ihnen ableiten.“

Möglicherweise soll aber die Rentenanstalt auf allen Kosten aus §291c SGB VI sitzen bleiben.

In jedem Fall würde diese Milliarde durch einen Zuschuss an die Sozialkassen wieder zurückfließen müssen, wie schon bei der Streichung der Beiträge für ALG II – Bezieher.

Aber eine Änderung dieser Verordnung dürfte die Zustimmung des Bundesrates benötigen, da er auch dieser Verordnung zustimmen musste und somit wohl nicht zum Tragen kommen.

Effizienzverbesserungen bei der Arbeitsmarktvermittlung bei SGB II

Das ist die Luftnummer schlechthin. In der Praxis wird genau das Gegenteil eintreten. Angesichts des Kahlschlags in der Arbeitsmarktförderung ist es schlichtweg unmöglich, Effizienzverbesse-rungen zu erreichen. Hier werden alle Grundsätze gestalterischer Politik auf den Kopf gestellt. Maßnahmen zur Arbeitsmarktvermittlung werden um 16 Milliarden Euro gekürzt und gleichzeitig wird erwartet, dass 4,5 Milliarden eingespart werden, weil die Arbeitsmarktvermittlung effizienter wird. Hanebüchener Unsinn!

Abschaffung Elterngeld bei ALG II

Ursprünglich wurde das Elterngeld in der Form eingeführt, dass alle Eltern 24 Monate lang 300 € erhielten. Ziel war, den Anreiz zum Kinderkriegen durch finanzielle Entlastung  zu erhöhen. Später wurde die Regelung dahingehend geändert, das Elterngeld nur noch für 10 oder 12 Monate zu zahlen, um den Anreiz für Besserverdienende zu erhöhen. Vom vorherigen Nettoeinkommen des/r Erziehenden wurden 67 % gezahlt, bis zu einer maximalen Höhe von 1.800 €.

Der Wegfall des Erziehungsgeldes für Hartz IV-Bezieher wird damit begründet, dass diese ja nicht ihre Erwerbstätigkeit aufgeben würden.

Das ist nicht nur falsch – die Bezieher könnten ja während des Bezuges eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn sie sich nicht für das Kind entschieden hätten – sondern auch nur vorgeschoben. Wenn dies die Begründung wäre, so würde niemand das Erziehungsgeld erhalten, der nicht einen bestimmten Zeitraum vor der Geburt erwerbstätig war. Die nie erwerbstätig gewesene Millionärsgattin erhält jedoch weiterhin 300 € im Monat, da diese Sparmaßnahme ausschließlich auf Hartz IV – Bezieher beschränkt ist.

Nach dieser Regelung würde eine ehemals Berufstätige, die aufgrund des Einlassens auf das Erziehungsgeld nunmehr primär vom Erwerbseinkommen des prekär beschäftigten Ehemanns lebt, welches aber nicht ausreicht, so dass es aufgestockt werden muss, kein Erziehungsgeld mehr erhalten.

Der Leiter Forschung des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Rudolf Martens sagt hierzu: „Das Signal der Politik für die Familie mit Niedrigeinkommen ist angekommen: Es gibt erwünschte und sehr viel weniger erwünschte Kinder. Nichts anderes besagt die Streichung des Elterngeldes für Hartz IV – Empfänger.“

Begrenzung des Elterngeldes

Die Begrenzung des Elterngeldes von 67 auf 65 % des letzten Nettoeinkommens ist nicht allzu viel, heißt aber zum Beispiel für ein Elternteil, das 1.300 Euro verdient hatte, dass die viel gepriesene Erhöhung des Kindergeldes mehr als weg ist, während Besserverdienende das gleiche Elterngeld weiter bekommen, da die Höchstgrenze von 1.800 Euro nicht gekürzt werden soll.

Wohngeld (Streichung Heizkostenzuschuss)

Eine Maßnahme, die die unsoziale Ausrichtung des Paketes weiter verdeutlicht. Der Heizkostenzuschuss wurde wegen der extrem gestiegenen Energiekosten eingeführt. Diese sind zwar ein wenig wieder zurückgegangen, aber bei weitem nicht auf den Stand, von dem der Gesetzgeber bei der Errechnung des Wohngeldes ausgegangen ist. Ein Anstieg der Energiepreise in absehbarer Zeit ist mit Sicherheit zu erwarten.

Diese Maßnahme wird allerdings nicht durchführbar sein, da sie der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Zusätzlicher Steuerzuschuss GKV

Dieser Posten hat nichts mit dem Sparpaket zu tun.

Streitkräftereform

Eine völlig inhaltsleere Absichtserklärung.

Einsparungen im Verwaltungsbereich

Real durchführbare Maßnahmen sind Gehaltskürzungen und Streichung von 10.000 Stellen im Öffentlichen Dienst.

Der Personalkostenanteil am Bundeshaushalt ist einer der geringsten in Europa, nachdem seit 1991 bereits mehr als 30 % abgebaut wurden. Eine weitere Stellenstreichung in der Bundes-verwaltung hätte weitere Überalterung, Arbeitsverdichtung und mangelhafte Aufgabenwahr-nehmung zur Folge. Da nicht damit zu rechnen ist, dass die Wirtschaft in den nächsten Jahren händeringend Arbeitskräfte sucht, ist ein Anstieg der Erwerbslosigkeit in gleicher Größenordnung die Folge, so dass diese Einsparungen nur etwa zur Hälfte zu Buche schlagen.

Verschiebung Berliner Schloss auf 2014

Eine der ganz wenigen sinnvollen Maßnahmen mit bescheidenem Anteil.

Zinsersparnis durch NKA Reduktion

Die nächste Luftnummer. Voraussetzung wäre eine tatsächliche Reduzierung der Ausgaben bzw. Erhöhung der Einnahmen um die geplante Summe. Tatsächlich werden aber voraussichtlich kurzfristig nur maximal 34 Mrd. € eingespart, so dass auch nur von einer maximalen Höhe der Zinsersparnis von 2,4 Mrd. € auszugehen ist. Dies trifft aber nur im günstigsten Fall zu. Ebenso ist es möglich, dass durch die negativen Folgen der Maßnahmen gar keine Einsparungen erzielt werden, so dass in diesem Fall natürlich auch keine Zinsersparnis erzielt wird.

Fazit:

Ein mit heißer Nadel gestricktes handwerklich schlechtes Paket, das an jedem Stammtisch hätte entstehen können. Real und konkret sind die weiteren Belastungen von Erwerbslosen und prekär Beschäftigten, die die Hauptlast eines Paketes tragen, bei dem reale Haushaltsverbesserungen völlig in den Sternen stehen, da durch viele negative Auswirkungen die Folgekosten größer sein können als die Einsparungen.

Das vollmundige Versprechen „nachdem wir alle über unsere Verhältnisse gelebt haben, müssen auch alle den Gürtel enger schnallen“ mündet in folgendem Ergebnis:

Von 60 Milliarden Euro durchführbaren Maßnahmen (s.o. Einzelpositionen) werden bei Erwerbslosen insgesamt 31,7 Milliarden Euro gekürzt, bei Banken, den Verursachern der Krise, sind es 0 Euro, bei Vermögenden 0 Euro und bei Besserverdienenden 0 Euro. Für die Rettung der Banken, die diese Maßnahmen durch Gier und maßlose Spekulationen verursacht haben, werden die Ärmsten der Armen in Haftung genommen.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat bereits vor einem Jahr geschrieben: „Der deutsche Fiskus könnte durch eine stärkere Besteuerung von Vermögen rund 25 Milliarden Euro im Jahr einnehmen. Um dieses Mehraufkommen zu erreichen, müsste die Regierung nur die Belastung von Vermögen auf das Durchschnittsniveau der EU-Länder und der wichtigsten Industrieländer der Welt anheben.“

Diese insgesamt 100 Milliarden Euro für den Zeitraum des Sparpaketes wären nicht nur reale Einnahmen, sondern würden selbst die erwünschten 81,6 Milliarden übertreffen.

Wie heißt es noch mal im Eingangstext des Sparpaketes: „Bei allen Maßnahmen werden wir darauf achten, dass sie ausgewogen sind…“

Real und konkret ist aber auch der Ausstieg aus der einen Hälfte des Prinzips der Hartz - Gesetze, dem „fördern“. Übrig bleibt das „fordern“. Diese Änderung der Grundbasis eines vorher schon miserablen Gesetzes ist offenbar von langer Hand vorbereitet. Eine beispiellose Diffamierungs-kampagne gegen Erwerbslose hat dafür gesorgt, dass dies Zustimmung in Teilen der Bevölkerung findet.

Zur Haushaltskonsolidierung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen größtenteils nicht geeignet, wohl aber zur Fortschreibung der Entsolidarisierung der Gesellschaft.

Sparpaket_der_Bundesregierung.pdf



Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 26. Juni 2010 um 07:09 Uhr
 
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Neues Deutschland
25. Juni 2010 - Seite 5 - Von Hans-Gerd Öfinger

Gerangel um LINKE-Listenspitze
Landtagswahl 2011 in Rheinland-Pfalz: Viele Bewerber um die besten Plätze


Wenn am 27. März 2011 die Landtage von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg neu gewählt werden, geht es für die LINKE in den beiden Südwest-Ländern vor allem darum, durch Überspringen der Fünf-Prozent-Marke eine große weiße Fläche auf der politischen Landkarte zu füllen. Gelingt dies, dann bleibt nur noch Bayern als Bundesland ohne Linksfraktion.
Während das Wahlverfahren zur Landtagswahl in Baden-Württemberg bei der Sitzzuteilung keine Landes- oder Bezirkslisten kennt, konzentriert sich das Interesse der rheinland-pfälzischen LINKEN in diesen Tagen auf den Wettbewerb um die heiß begehrten ersten sechs Plätze der künftigen Landesliste. Denn so viele Sitze im Mainzer Landtag könnte die Partei bei einem Ergebnis deutlich über 5 Prozent erwarten.
So reisen eifrige Bewerber seit Wochen durch das Land zwischen Weinstraße und Westerwald und stellen sich in den Kreisverbänden vor. Stunde der Wahrheit ist am Wochenende bei der Vertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste in Kaiserslautern.
Auf einen einheitlichen Listenvorschlag konnte sich der Landesvorstand offenbar nicht einigen. Ein Blick auf die Bewerbungen um einen der begehrten vorderen Listenplätze zeigt, dass hier von jedem der drei Bundestagsmitglieder aus dem Landesverband mindestens zwei hauptamtliche Wahlkreismitarbeiter schon frühzeitig den Hut in den Ring geworfen haben.
So auch Frank Eschrich, der sich als Favorit des Landesvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Alexander Ulrich um Listenplatz 1 bewirbt. Eschrich ist Stadtrat in Industriestadt Pirmasens, wo er schon in den 1990er Jahren die PDS repräsentierte.
Der Pirmasenser ist nur einer von sechs männlichen Bewerbern um die Spitzenkandidatur und hat in der Landespartei nicht nur Freunde. So wirft ihm der Kreisverband Mainz vor, er habe im Hauptausschuss im Pirmasenser Rathaus der Privatisierung von 130 städtischen Wohnungen zugestimmt. Doch von Vergleichen mit "Dresdener Verhältnissen" will Eschrich nichts wissen. Er habe es lediglich gutgeheißen, dass die Wohnungen nicht an klassische "Heuschrecken", sondern an einen seriösen Bauunternehmer aus der Region veräußert worden seien, heißt es in seiner Umgebung.
Als ernsthafte Konkurrenten für Eschrich gelten Robert Drumm, Kreisvorsitzender im westpfälzischen Kusel, und Veit Wilhelmy aus dem Kreisverband Bad Kreuznach, im Hauptberuf IG BAU-Gewerkschaftssekretär. Ex-Sozialdemokrat Drumm, Personalleiter in einer Klinik, war ehrenamtlicher Ortsbürgermeister in seiner 500-Einwohner-Gemeinde Ruthweiler, spielt als seinen Trumpf gerne eine jahrzehntelange kommunalpolitische Erfahrung und Bodenständigkeit aus und verweist auf ein Zweistimmenergebnis von 17,8 Prozent in seinem Landkreis bei der Bundestagswahl 2009.
Der im linken Juso-Milieu groß gewordene gelernte Schornsteinfegermeister Wilhelmy kann sich zu Gute halten, dass er nicht in die internen Konflikte im Landesverband verstrickt ist, weil er seit 2002 beruflich im rechtsrheinischen Wiesbaden engagiert ist. Als engagierter Gegner des Missbrauchs von "Ein-Euro-Jobs" und Verfechter des politischen Streikrechts, Buchautor und Referent hat er sich über Rheinland-Pfalz hinaus bundesweit in der LINKEN einen Namen gemacht.
Bei der Landtagswahl im März 2006 hatte die SPD mit 45,6 Prozent die absolute Landtagsmehrheit erobert, während die CDU in ihrem einstigen Stammland auf 32,8 Prozent absackte. Zuvor hatte die SPD 15 Jahre lang mit der FDP koaliert. Grüne und WASG blieben damals mit 4,6 bzw. 2,5 Prozent außen vor. Auch wenn es 2011 nicht beim Drei-Parteien-Parlament bleiben dürfte, könnte der Landtagswahlkampf medial vor allem von einem Zweikampf zwischen Kurt Beck und seiner CDU-Herausforderin Julia Klöckner geprägt sein. Beobachter gehen davon aus, dass Beck beim Verlust der absoluten Mehrheit wieder seine alte Vorliebe für die FDP entdecken könnte.
 
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Nicht auf der Höhe der Zeit

Dem Programmentwurf der LINKEN fehlt der Respekt vor der Vielfalt der linken Bewegung

Von Katja Kipping
Die Partei DIE LINKE hat mit der Debatte um ihr Grundsatzprogramm begonnen, das sie im Herbst 2011 beschließen will. Neues Deutschland begleitet die Debatte mit einer Artikelserie. Mitarbeiter und Autoren der Rosa-Luxemburg-Stiftung haben zum Auftakt einige »Offene Fragen« vorgestellt, nun geht es mit eingeladenen Autorinnen und Autoren wie mit freien Wortmeldungen quer durch die Themen. Heute: Katja Kipping (32), stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE und Redakteurin des prager frühling (www.prager-fruehling-magazin.de), kritisiert die Fokussierung auf die Erwerbsarbeit, den Gewerkschaftsavantgardismus und eine mangelnde diskursive Offenheit des vorliegenden Programmentwurfs.

Ein linkes Programm sollte auf der Höhe der Zeit sein. Es sollte Erkenntnisse linker Bewegungen aufnehmen und sie zu einem Cocktail zusammenführen, der die Verhältnisse zum Tanzen bringt. Programme haben einen Zeitkern: Wollen sie Orientierung im Kampf um gesellschaftliche Veränderung anbieten, dann müssen sie gesellschaftliche Realitäten zur Kenntnis nehmen. Darum ging es nicht zuletzt bei Karl Marx: Wissenschaftlicher Sozialismus ist bei ihm die Chiffre für eine solche Gegenwarts- und Fortschrittsorientierung. Das Problem des Programmentwurfs ist, dass er strikt an jenen Widerspruchskonstellationen vorbeiirrt, die Ansatzpunkte für einen durchaus radikalen, demokratisch-sozialistischen Systemwechsel bieten würden.

Der Programmentwurf ist nicht auf der Höhe der Zeit und er ist nicht zu, sondern viel zu wenig radikal. Inhaltlich bleibt er einer Wirtschafts- und Sozialpolitik verhaftet, die den Anforderungen an eine feministische Kapitalismuskritik keine Rechnung trägt. Zudem verharrt das Dokument bei einer positiven Bezugnahme auf die real existierende DGB-Politik statt Konturen einer alternativen, sozialistischen Gewerkschaftspolitik aufzuzeigen. Gesellschaftspolitisch zeichnet sich der Programmentwurf dadurch aus, dass er zentrale Diskussionen um eine neue soziale Idee, wie sie beispielsweise in der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen zum Ausdruck kommen, ignoriert.

Arbeitsbegriff aus dem 17. Jahrhundert

Gegen manche Kritik muss man den Programmentwurf verteidigen, z. B. gegen den Vorwurf, mit diesem Programm wolle DIE LINKE zurück in die 1970er Jahre. Das ist eine Fehleinschätzung. Zumindest wenn es um den Arbeitsbegriff geht, der den Geist des Entwurfs prägt. Hier sind nicht die 1970er Jahre, sondern der Diskussionsstand des 17. Jahrhunderts maßgeblich. Der Vertragstheoretiker John Locke hatte schon im 17. Jahrhundert die ideologische Begleitmusik zum Aufstieg des Bürgertums bereitgestellt. Für ihn waren, wie Hannah Arendt in ihrer Locke-Rekonstruktion beschreibt, einzig die direkt »aneignenden Tätigkeiten« der Privatbürger auf dem kapitalistischen Markt die Quelle gesellschaftlichen Reichtums. John Locke ging es bei der Verherrlichung von Arbeit vor allem um eines: um die Rechtfertigung des Privateigentums im Sinne der im 17. Jahrhundert aufstrebenden Bourgeoisie.

Der Programmentwurf scheint sich dieser Sichtweise anzuschließen: »Einkommen und Vermögen werden durch Arbeit erzeugt und sollen daher entsprechend dem Beitrag zum gesellschaftlichen Arbeitsprozess sowie nach Bedürftigkeit verteilt werden (...) Die Grundlage für die Entwicklung der Produktivkräfte ist heute und auf absehbare Zeit die Erwerbsarbeit.«

Problematisch an dieser Aussage ist nicht die Forderung nach Umverteilung von Einkommen und Vermögen. Problematisch ist, dass allein Erwerbsarbeit als Quelle von gesellschaftlichem Reichtum angesehen wird. Statt mit Marx und dem zeitgenössischen Feminismus deutlich hervorzuheben, dass die kapitalistische Gesellschaft auf einer gesellschaftlichen Arbeitsteilung beruht, die sowohl die Erwerbsarbeit als auch die Reproduktionsarbeit in Familie, Kindererziehung, Pflege, ehrenamtlichem Engagement in der Zivilgesellschaft usw. erfasst. Der kapitalistische Markt kann nur funktionieren, wenn Kinder gewickelt, Großväter gepflegt, Kartoffeln geschält und Räume geputzt werden.

Diese Einsichten einer kritischen Gesellschaftsanalyse sind auch empirisch nachvollzogen worden. Dank der Erhebungen des Statistischen Bundesamtes wissen wir: Pro Jahr werden rund 96 Milliarden Stunden unbezahlter Arbeit erbracht. Das ist fast doppelt so viel Zeit, wie die bezahlte Arbeit ausmacht – namentlich 56 Milliarden Stunden. Allein vom Umfang her sind demnach unbezahlte Tätigkeiten die tragenden Säulen unserer Gesellschaft und nicht Erwerbsarbeit. Frauen leisten übrigens im Durchschnitt wöchentlich 31 Stunden unbezahlte Arbeit, Männer lediglich 19,5 Stunden. Empirisch ist ergo die Aussage, Erwerbsarbeit habe eine herausgehobene Bedeutung, nicht haltbar.

Halten wir fest: Der Programmentwurf nimmt das Marxsche Projekt einer Kritik der gesellschaftlichen Arbeitsteilung nicht auf und fällt insbesondere hinter Erkenntnisse des modernen Feminismus zurück. Nicht gerade rühmlich für eine demokratisch-sozialistische Partei im 21. Jahrhundert!

Für eine Mosaik-Linke

Die strategische Orientierung des Programmentwurfs fällt hinter die Diskussionen der gesellschaftlichen Linken über die Bedingungen für gemeinsames politisches Handeln zurück. Die DGB-Gewerkschaften werden kritiklos zum privilegierten Bündnispartner einer linken Politik erhoben: »Besonders wichtig sind dabei starke, aktive, kämpferische und politisch eigenständig handelnde Gewerkschaften. Sie unterscheiden sich von allen anderen sozialen Kräften und Bewegungen dadurch, dass sie nicht nur in der Zivilgesellschaft agieren, sondern ihre Verankerung in der Arbeitswelt haben. Dies verleiht den gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten eine gesellschaftliche Machtposition, die andere soziale Gruppen nicht haben und die von zentraler Bedeutung für die Durchsetzung sozialer und sozialistischer Umgestaltungen ist.«

Nun wäre nichts einzuwenden gegen eine Analyse der Stärken und Schwächen unterschiedlicher Akteure bzw. Subjekte. Marx und Engels haben im Kommunistischen Manifest und in Schriften wie »Die Klassenkämpfe in Frankreich« immer wieder diskutiert, in welchem Verhältnis die Organisationen der Subalternen zum Emanzipationsprojekt stehen. Vor allem haben sie dabei aber immer auf die Ambivalenzen der unterschiedlichen Gruppen hingewiesen, auf ihre Potentiale und auf ihre Grenzen. Doch wenn es um eine solche Analyse gegangen wäre, dann müsste der Programmentwurf auch die Stärken anderer Akteure gleichberechtigt würdigen.

So hätte sich der Entwurf mit den besonderen Potentialen der netzwerkartig organisierten Bewegungen auseinandersetzen können, wie z. B. der globalisierungskritischen Bewegung, der es gelungen ist, den vermeintlichen Sachzwang Globalisierung, der für die neoliberale Hegemonie zentral ist, zu hinterfragen. Auf den Camps der Gipfelproteste 2007 konnte man zudem erleben, dass diese Bewegung auch zu einem Laboratorium von alternativen Formen des gemeinsamen Lebens wurde. Oder man hätte auf die Antifa-Gruppen hinweisen können, denen es gelungen ist, die Methode der friedlichen Blockade als Form des zivilen Widerstandes gegen Nazi-Aufmärsche zu etablieren. Eine Form des Widerstandes, die – auch wenn sie nicht im Erwerbsarbeitsbereich verankert ist – zentral ist in hegemonialen Auseinandersetzungen.

Aber leider gibt es nur einen außerparlamentarischen Akteur, dessen Stärke im Programmentwurf eine besondere Würdigung erfährt: die Gewerkschaften. Versuche, einzelnen Akteuren eine Avantgardestellungen zuzuschreiben, sind in der linken Geschichte nichts Neues. Allerdings gehörten diese Ansätze eher zum unrühmlichen Teil linker Geschichte und sollten nicht durch die Hintertür wieder salonfähig werden.

Mit einem Gewerkschaftsavantgardismus im Programm würde DIE LINKE weit hinter die Praxis zurückfallen, die sich in den letzten Jahrzehnten in der internationalen globalisierungskritischen Bewegung etabliert hat. Michael Hardt und Antonio Negri beschreiben das neue historische Subjekt als »Multitude« (etwa: Vielheit), der Vize-Vorsitzende der IG Metall, Hans-Jürgen Urban, hat jüngst die »Mosaik-Linke« zum Leitbild geadelt.

Die Multitude hat – wie Sonja Buckel im aktuellen »prager frühling« treffend schreibt – »kein Steuerungszentrum, sondern greift von vielen Punkten aus an.« Mit genau dieser Methode der gleichen Augenhöhe, des gegenseitigen Respekts, wie sie in den Vorstellungen der Mosaik-Linken sowie der Multitude zum Ausdruck kommt, war die globalisierungskritische Bewegung in den letzten Jahren erfolgreich darin, der neoliberalen Hegemonie starke Risse zuzufügen. Der Programmentwurf fällt in beschämender Weise dahinter zurück und arbeitet somit nicht auf der Höhe der Zeit.

Sozialistische Gewerkschaftspolitik?

Nun gehört in einen Programmentwurf, der sich mit einem Sozialismus des 21. Jahrhunderts auseinandersetzt, tatsächlich ein Kapitel zur Frage, wie eine neue ArbeiterInnenbewegung aussehen könnte. Was würde eine sozialistische Gewerkschaftspolitik im 21. Jahrhundert bedeuten? Doch dazu gehört eine kritische Auseinandersetzung mit der Entwicklung der DGB-Gewerkschaften. Zwar haben sich Ablösungstendenzen von der SPD gezeigt, doch dies ist kein Garant für eine progressive Ausrichtung. Man darf nicht dazu schweigen, dass sich auch in den DGB-Gewerkschaften Ständedünkel und Standortchauvinismus breitmachen.

Eine sozialistische Gewerkschaftspolitik müsste zeigen, wie sie damit umgeht, und den Mut aufbringen, zu einem erneuerten Solidaritätsbegriff zwischen all jenen zu kommen, die nur ihre Arbeitskraft als Ware haben, also zwischen Beschäftigten, Prekären, Erwerbslosen und Soloselbstständigen. Solche Erörterungen fehlen im Programmentwurf. Stattdessen wird – vollkommen unkritisch gegenüber der real existierenden Gewerkschaftspolitik – das hohe Lied der besonderen Bedeutung der Gewerkschaften gesungen.

Dabei gibt es seit Jahrzehnten wirklich kluge Beiträge zur Debatte über die strategische Ausrichtung der Gewerkschaften. Einer, der sich diesbezüglich immer wieder konstruktiv-kritisch zu Wort gemeldet hat, ist Oskar Negt, der noch bei Theodor W. Adorno studierte und Assistent bei Jürgen Habermas war. Erst kürzlich forderte er in einem in www.workzeitung.ch[1] publizierten Interview anlässlich des 1. Mai die Gewerkschaften auf, sich grundlegend zu ändern: »Im veränderten Kapitalismus genügen bloße Verteidigungskämpfe nicht mehr. Ich plädiere dafür, dass die Gewerkschaften wieder eine starke Gesellschaftsutopie entwickeln.« Negt plädiert für die Erweiterung des gewerkschaftlichen Mandats: »Erstens müssen sie ihren Begriff von Arbeit erweitern. Lohnarbeit ist nur eine Form der Arbeit.« Negts Plädoyer für »gewerkschaftlichen Offensivgeist« mündet in der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen: »Wir sollten auf ein Grundeinkommen für alle drängen. Das Geld ist da. Es wird nur falsch verteilt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist die einzige vertretbare Form, das Problem in einer Demokratie zu lösen. Bedingungen darf es nicht geben. Sonst beginnt der Überwachungsstaat.«

Fehlende Offenheit

Von diesen Anregungen findet sich im vorliegenden Programmentwurf wenig bis nichts: Nichts zur Erweiterung des gewerkschaftlichen Mandats. Nichts zum Grundeinkommen. Nun wird bekanntermaßen über die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens landauf, landab, sogar weltweit diskutiert. Es gibt vehemente Gegner und begeisterte Befürworter/

-innen wie mich, die im Grundeinkommen ein zentrales Transformationsprojekt sehen. Diese lebhaften Diskussionen sind Ausdruck einer veränderten Arbeits- und Lebenswelt. Dies gilt es anzuerkennen, statt zu ignorieren. Eine linke Partei sollte sich nicht per Programmbeschluss von zentralen gesellschaftspolitischen Diskussionen isolieren.

Die programmatischen Eckpunkte trugen dem Rechnung mit der Aussage, dass man mit gesellschaftlichen Akteuren in Diskussion bleibe über die Idee des Grundeinkommens. Das war zwar kein Bekenntnis zum Grundeinkommen, aber immerhin Ausdruck einer diskursiven Offenheit. Doch an solch Offenheit mangelt es der Mehrheit der Programmkommission ganz offensichtlich, denn noch nicht einmal die Debatte zum Grundeinkommen wird im Programmentwurf erwähnt. Sollte DIE LINKE sich tatsächlich – nur drei Jahre nach ihrer Gründung – so gründlich der Tugend der diskursiven Offenheit entledigt haben?

 
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Quelle : http://prekaer.info/index.php/neuigkeiten/wirtschaft/2826-dgb-und-arbeitgeber-gemeinsam-gegen-streikrecht.html

DGB und Arbeitgeber gemeinsam gegen Streikrecht

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streikrechtVon Dietmar Henning |
DGB-Chef Michael Sommer und Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt haben am 4. Juni in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur "Tarifeinheit" präsentiert. Seine Aufgabe besteht darin, Arbeitskämpfe in den Betrieben zu unterdrücken. Selten zuvor hat sich der DGB derart ungeschminkt als Ordnungshüter im Interesse der Unternehmer und als Betriebspolizei präsentiert.

Der Entwurf sieht vor, dass in einem Betrieb grundsätzlich nur noch ein Tarifvertrag Anwendung findet. "Wenn mehrere Tarifverträge von unterschiedlichen Gewerkschaften in einem Betrieb existieren, soll der Tarifvertrag gelten, der von der Mehrheitsgewerkschaft geschlossen wurde, die die meisten Mitglieder im Betrieb hat", sagte Sommer bei der Vorstellung des gemeinsamen Entwurfs.

Damit solle verhindert werden, dass Tarifverträge der mitgliederstärksten Gewerkschaften "durch den Abschluss so genannter ‚spezieller' Tarifverträge von Spartengewerkschaften beiseite geschoben werden", fuhr Sommer fort und kam dann zum entscheidenden Punkt: Wenn die Mehrheitsgewerkschaft einen Tarifvertrag geschlossen habe, gelte auch für Gewerkschaften, die im Betrieb eine Minderheit der Belegschaft vertreten, die Friedenspflicht. "Arbeitskämpfe sind während der Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrags der Mehrheitsgewerkschaft ausgeschlossen", unterstrich er.

Sommer ging nicht soweit, den Abschluss mehrerer Tarifverträge durch unterschiedliche Gewerkschaften völlig auszuschließen. Das verstößt zu offensichtlich gegen die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit. Voraussetzung für solche Verträge soll aber sein, "dass sich die Belegschaftsgruppen nicht überschneiden und dass die Tarifparteien sich einigen". Mit anderen Worten, kleinere Gewerkschaften dürfen nur Tarifverträge für einzelne Berufsgruppen - wie Ärzte in Krankenhäusern oder Lokführer bei der Bahn - abschließen, wenn die zuständige DGB-Gewerkschaft und die Arbeitgeber vorher ihre Zustimmung geben.

Sommer machte unmissverständlich deutlich, dass die gemeinsame Initiative darauf abzielt, möglichen Widerstand gegen die Folgen der Wirtschaftkrise im Keim zu ersticken. Mitten in einer schweren Finanz- und Wirtschaftskrise, sagte er, bräuchten "die Bürgerinnen und Bürger jetzt Signale, dass nicht alles aus den Fugen gerät". Sie suchten "Stabilitätsanker, die ihnen Sicherheit bieten". Die gemeinsame Initiative von DGB und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) sei ein solcher "Stabilitätsanker".

"Die Gewerkschaften und die Arbeitgebervertreter übernehmen Verantwortung in der Krise. Sie arbeiten zusammen, wo dies möglich und nötig ist", sagte der DGB-Chef. "Sie suchen gemeinsam nach Lösungen, wenn es Probleme gibt und unterstützen die Politik, wo dies sinnvoll und geboten ist." Die Sozialpartnerschaft habe sich bewährt und müsse jetzt bei der Sicherstellung der Tarifeinheit im Betrieb fortgesetzt werden.

Auch BDA-Präsident Hundt betonte, die gemeinsame Initiative diene dazu, Arbeitskämpfe in den Betrieben zu verhindern. Die Tarifeinheit sei "unverzichtbar, weil wir uns nicht mehrfach und dauernd Tarifkonflikte in den Betrieben leisten können", sagte er.

Sommer und Hundt haben ihren Vorschlag Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits gemeinsam vorgestellt. Sie seien zuversichtlich, dafür von der Regierung politische Unterstützung zu bekommen, berichteten sie.

Sommer versuchte den gemeinsamen Vorstoß mit der Behauptung zu rechtfertigen, das Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" sichere die Solidarität im Betrieb, weil es verhindere, "dass einzelne Belegschaftsteile gegeneinander ausgespielt werden."

In Wirklichkeit dient die faktische Tarifhoheit der DGB-Gewerkschaften seit Jahren dazu, den Belegschaften Knebelverträge aufzuzwingen, gegen die sie sich nicht zur Wehr setzen können. So hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi serienweise Tarifverträge unterschrieben, die Lohnverzicht, Mehrarbeit und Arbeitsplatzabbau im öffentlichen Dienst zum Inhalt haben. Ähnliches gilt für die größte Industriegewerkschaft IG Metall. Sämtliche Verträge über Lohnzugeständnisse, Arbeitsplatzabbau und andere "Opfer" in der Autoindustrie tragen ihre Unterschrift.

Dagegen gab es in den vergangenen Jahren mehrfach Widerstand. Er ging in der Regel von eher konservativen Gewerkschaften aus, die einzelne Berufssparten vertreten - von Verbänden wie der GdL (Gewerkschaft der Lokführer), Cockpit (Piloten), UFO (Flugbegleiter) oder Marburger Bund (Krankenhausärzte).

2008 legte ein Streik der GdL zeitweilig den Bahnbetrieb lahm. Der Streik richtete sich direkt gegen den Kurs der DGB-Gewerkschaft Transnet, die Lohnkürzungen, Arbeitsplatzabbau und schlechtere Arbeitsbedingungen mit getragen hatte, um die Deutsche Bahn für den Börsengang "fit" zu machen. In der Bevölkerung stieß der Lokführerstreik auf breite Unterstützung. Umso heftiger war seine Ablehnung durch Transnet, die Bahnbeamtengewerkschaft GDBA, die Medien und die politischen Parteien einschließlich der Linkspartei. Die GdL kapitulierte schließlich, weil sie nicht bereit war, sich an die Spitze einer Massenbewegung gegen die Sparpolitik der Regierung zu stellen.

Es ist bezeichnend, dass die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA, die vor zwei Jahren die Streikbrecherarbeit gegen die Lokführer organisiert hatten, den Vorstoß von Sommer und Hundt begeistert begrüßen. "Die Tarifeinheit ist ein Stück täglich gelebte Solidarität im Betrieb und in der Gesellschaft", verkündeten Alexander Kirchner und Klaus-Dieter Hommel, die Vorsitzenden der beiden Gewerkschaften. Gerade in der heutigen Zeit sei sie ein "wichtiger Schutzfaktor zum Schutz der Interessen aller Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens".

Die Initiative von Sommer und Hundt richtet sich aber nicht nur gegen Konkurrenzgewerkschaften wie die GdL, Cockpit, UFO oder den Marburger Bund, deren Perspektiven sich trotz taktischer Differenzen nicht grundlegend von jenen des DGB unterscheiden. Viel größer ist ihre Angst, dass sich in den Betrieben eine wirklich unabhängige Bewegung gegen die sozialen Angriffe der Unternehmen und das Sparprogramm der Regierung entwickeln könnte.

Einer solchen Bewegung soll durch die Gesetzesinitiative ein Riegel vorgeschoben werden. Indem DGB und BDA die Tarifeinheit und die damit verbundene Friedenspflicht in Gesetzesform gießen, wollen sie sicherstellen, dass sie bei zukünftigen Auseinandersetzungen mit rebellischen Arbeitern die Gerichte und den Staatsapparat auf ihrer Seite haben.

Unmittelbarer Anlass für den Vorstoß von Sommer und Hundt war eine Ankündigung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Januar, es werde seine Rechtssprechung zur Tarifeinheit ändern. Bisher hatte das Gericht die Tarifeinheit grundsätzlich bejaht, obwohl es dafür keine gesetzliche Regelung gab. Nun will es zulassen, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für gleiche Berufsgruppen zur Anwendung kommen.

Der konkrete Fall, um den es dabei geht, macht ebenfalls deutlich, in welche Richtung die Initiative von DGB und BDA zielt. Vor dem BAG geklagt hat nämlich ein Krankhausarzt, der dem Marburger Bund angehört. Er wandte sich gegen seine finanzielle Schlechterstellung durch den von Verdi vereinbarten Tarifvertrag des öffentlichen Diensts (TVöD). Der Marburger Bund hat diesen Tarifvertrag nicht unterschrieben, sondern beruft sich auf den bis dahin für alle geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Das Bundesarbeitsgericht will demnächst zugunsten des Klägers entscheiden. Dagegen richtet sich die Gesetzesinitiative von DGB und BDA.

Unterstützung bekommen sie dabei von der Linkspartei. Deren Vorsitzender Klaus Ernst und deren Bundesgeschäftsführer Werner Dreibus begrüßten "die Initiative der DGB-Gewerkschaften" noch am selben Tag in einer Presserklärung. Sie komme zum richtigen Zeitpunkt, erklärten sie. Ihre schamlose Unterstützung rechtfertigten sie, in dem sie die Tatsachen verdrehten.

Zum einen verschwiegen sie, dass es sich um eine gemeinsame Initiative handelt, die auch von den Arbeitgebern unterstützt wird. Zum andern behaupteten sie trotz gegenteiliger Faktenlage, der Vorstoß richte sich gegen "gelbe" Gewerkschaften, die von der CDU oder Arbeitgeberverbänden kontrolliert werden. "Wer den Grundsatz der Tarifeinheit in Frage stellt, der öffnet gewollt oder ungewollt, dem Lohndumping Tür und Tor", behauptete Ernst. Und Dreibus ergänzte: "Wenn das Bundesarbeitsgericht versucht, den Grundsatz der Tarifeinheit auszuhebeln, macht es sich zum Handlanger der Lohndrücker."

Worum es Sommer und Hundt tatsächlich geht, zeigt auch eine weitere Bemerkung, die sie laut Handelsblatt auf der Berliner Pressekonferenz machten. Beide warnten dort vor "britischen Verhältnissen", wie sie in den 1970er Jahren herrschten.

Das gesellschaftliche Leben Großbritanniens war damals von heftigen Klassenkämpfen geprägt. Die Arbeiterklasse errang in mächtigen Streiks teilweise massive Lohnerhöhungen. 1974 zwang sie die konservative Regierung von Edward Heath zum Rücktritt. Der TUC (Trades Union Congress), das britische Äquivalent des DGB, und die Labour Party konnten die Bewegung lange Zeit nicht unter Kontrolle bringen. 1978/79 wandten sich die Arbeiter im so genannten "Winter of Discontent" (Winter der Unzufriedenheit) gegen den Versuch der Labour Regierung unter James Callaghan, vom Internationalen Währungsfonds diktierte Kürzungsmaßnahmen umzusetzen.

"Die seit einigen Jahren auch hierzulande immer massiver auftretenden Berufsgewerkschaften - der Lokführer, der Piloten, Flugbegleiter und anderer - könnten womöglich nur ein Vorgeschmack auf eine ähnliche Entwicklung auch in Deutschland sein, befürchten Hundt und Sommer unisono", berichtet das Handelsblatt.

Der Verrat der Labour Party und den Gewerkschaften bereitete in Großbritannien schließlich den Boden für den Wahlsieg der Konservativen unter Margaret Thatcher, die - mit Unterstützung der TUC-Führung - die Macht der Gewerkschaften brach. In einem Strategiepapier der britischen Konservativen hatte es damals geheißen: "Die Lösung des Gewerkschaftsproblems ist der Schlüssel zu Großbritanniens Genesung".

Indem der DGB vor "britischen Verhältnissen" warnt, stellt er sich in die Tradition Thatchers, wobei er es vorzieht, deren Aufgabe selbst zu übernehmen, anstatt sie der Regierung zu überlassen. Die gemeinsame Gesetzesinitiative mit dem BDA kennzeichnet ein weiteres Stadium in der Verwandlung des DGB in ein Ordnungsinstrument von Staat und Unternehmen.

Dabei macht er auch vor demokratischen Grundrechten nicht halt. Namhafte Juristen sind der Ansicht, dass der Gesetzesvorstoß nicht mit dem von der UNO, der europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz garantierten Recht auf Koalitionsfreiheit zu vereinbaren ist. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes gewährt ausdrücklich und für jedermann das Recht, "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden", die ihrerseits das Recht haben, "Arbeitskämpfe zu führen".

   


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